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DGUV Information 205-023

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Die Ausbildung verbindet eine fachkundige Unterweisung mit einer praktischen Löschübung. Teilnehmende lernen, Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung zu bekämpfen und im Brandfall richtig zu handeln.

Theorie

Mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

Praxis

Praktische Löschübung für alle Teilnehmenden

Auffrischung

Empfohlen alle 3 bis 5 Jahre

Nachweis

Teilnahmebescheinigung

Kursinhalte

Fundiert, verständlich und praxisnah.

Grundlage der inhaltlichen Planung ist DGUV Information 205-023 und ASR A2.2. Betriebliche Besonderheiten werden bei Inhouse-Terminen zusätzlich berücksichtigt.

Grundzüge des Brandschutzes

  • Grundlagen der Verbrennung und der Löschvorgänge
  • Häufige Brandursachen und betriebliche Zündquellen
  • Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen
  • Gefahren durch Rauch, Atemgifte, Hitze und besondere Brandlasten

Betriebliche Brandschutzorganisation

  • Brandschutzordnung, Zuständigkeiten und Alarmierungswege
  • Flucht- und Rettungswege sowie Sammelstellen
  • Sicherheitskennzeichnung und vorhandene Brandschutzeinrichtungen
  • Aufgaben und Grenzen von Brandschutzhelfenden

Feuerlöscheinrichtungen und Praxis

  • Brandklassen und geeignete Löschmittel
  • Aufbau, Funktion und Einsatzgrenzen von Feuerlöschern und Wandhydranten
  • Löschtaktik und sichere Situationsbeurteilung
  • Auslösemechanismen und Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
  • Realitätsnahe praktische Löschübung
  • Betriebsspezifische Besonderheiten wie elektrische Anlagen, Fett- oder Metallbrände