Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der F.U.C.H.S. GmbH für Kurs- und Ausbildungsveranstaltungen
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Kurs-, Schulungs- und Ausbildungsveranstaltungen zwischen F.U.C.H.S. GmbH, Höhscheid 21, 42799 Leichlingen, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und Teilnehmenden beziehungsweise Unternehmen, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
1.2 Abweichende Bestimmungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung vorher ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Anmeldung zu einem Kurs oder einer Ausbildungsveranstaltung kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.
2.2 Die Darstellung von Kursen auf der Website stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Anmeldung durch den Auftragnehmer in Textform oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anmeldungen vor Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder nicht anzunehmen.
3. Kurs- und Schulungsgebühren
3.1 Die Gebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, dem individuellen Angebot oder der Anmeldebestätigung. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern kann die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden.
3.2 Zahlungen sind grundsätzlich vor Kurs- beziehungsweise Schulungsbeginn zu leisten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.
3.3 Bei Zahlungsverzug darf der Auftragnehmer die Teilnahme bis zur vollständigen Zahlung verweigern, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
4. Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen
4.1 Je nach Vereinbarung werden folgende Zahlungsarten angeboten:
- Kartenzahlung, insbesondere girocard oder Mastercard,
- SEPA-Lastschrift,
- Überweisung,
- Barzahlung.
4.2 Für Kartenzahlungen und das SEPA-Lastschriftverfahren kann der Auftragnehmer die Kreissparkasse Köln, Neumarkt 18–24, 50667 Köln, als Zahlungsdienstleister einsetzen. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Bedingungen und Datenschutzinformationen des jeweils eingesetzten Zahlungsdienstleisters.
4.3 Bei Erste-Hilfe-Kursen kann die Möglichkeit bestehen, dass ein zuständiger Unfallversicherungsträger die Lehrgangsgebühren übernimmt und unmittelbar mit dem Auftragnehmer abgerechnet wird. Die hierfür erforderlichen, vollständig ausgefüllten Unterlagen müssen dem Auftragnehmer vor Kursbeginn fristgerecht vorliegen. Fehlen die Unterlagen, sind sie unvollständig oder lehnt der Unfallversicherungsträger die Kostenübernahme ab, werden die Lehrgangsgebühren dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
4.4 Bei Inhouse-Schulungen kann im Angebot oder in der Auftragsbestätigung eine Mindestteilnehmerzahl beziehungsweise eine Mindestvergütung festgelegt werden. Wird die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, bleibt die ausdrücklich vereinbarte Mindestvergütung geschuldet.
4.5 Bei Zahlung auf Rechnung wird ein Zahlungsziel in Textform vereinbart. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Verzugskosten. Der Auftragnehmer kann nach erfolgloser Mahnung ein Inkasso- oder gerichtliches Mahnverfahren einleiten; die gesetzlich erstattungsfähigen Kosten trägt der Auftraggeber.
5. Rücktritt und Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail oder Brief, erklärt werden und wird mit ihrem Zugang beim Auftragnehmer wirksam.
5.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Stornopauschalen:
- bis einschließlich 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,
- 13 bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 10 Prozent der vereinbarten Kursgebühr,
- ab 7 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 25 Prozent der vereinbarten Kursgebühr.
5.2 Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer darf einen tatsächlich höheren Schaden nachweisen und geltend machen.
5.3 Geeignete Ersatzteilnehmende können nach vorheriger Mitteilung grundsätzlich ohne Stornopauschale benannt werden, soweit für die Veranstaltung keine personenbezogenen Zulassungs- oder Teilnahmevoraussetzungen entgegenstehen.
5.4 Stornokosten und Kosten aufgrund einer unterschrittenen Mindestteilnehmerzahl können nicht gegenüber einem Unfallversicherungsträger abgerechnet werden und sind vom Auftraggeber zu tragen.
5.5 Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wurde der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann zusätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Die Stornierungsregelungen schränken ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht ein. Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung.
6. Absagen und Änderungen durch den Auftragnehmer
6.1 Der Auftragnehmer kann Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus einem wichtigen Grund, insbesondere wegen Erkrankung einer Lehrkraft, höherer Gewalt oder fehlender sicherer Durchführbarkeit, absagen oder auf einen anderen Termin verlegen.
6.2 Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert. Bei einer ersatzlosen Absage werden bereits gezahlte Kursgebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Haftungsregelungen in Ziffer 10. Aufwendungen für Anreise, Übernachtung oder Arbeitsausfall werden nur ersetzt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
6.3 Der Auftragnehmer darf Lehrkräfte, Schulungsräume und den organisatorischen Ablauf ändern, sofern Inhalt, Ziel und Qualität der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
7. Pflichten der Teilnehmenden und Teilnahmebescheinigungen
7.1 Die Teilnehmenden müssen den fachlichen und sicherheitsbezogenen Anweisungen der Lehrkräfte folgen und die geltenden Sicherheitsvorschriften einhalten.
7.2 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen, einer Gefährdung anderer Personen oder einer nachhaltigen Störung der Veranstaltung kann der Auftragnehmer die betreffende Person nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Teilnahme ausschließen. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie wegen der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist. Hat die ausgeschlossene Person den Ausschluss zu vertreten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
7.3 Eine reguläre Teilnahme- oder Erfolgsbescheinigung wird nur ausgestellt, wenn die nach den jeweils anwendbaren fachlichen, gesetzlichen und DGUV-seitigen Vorgaben erforderliche Anwesenheit, Mitwirkung und erfolgreiche Teilnahme festgestellt werden können. Die Lehrkraft entscheidet dies anhand der für die jeweilige Veranstaltung geltenden Anforderungen.
8. Unterrichtsräume und Inhouse-Schulungen
8.1 Bei Inhouse-Schulungen stellt der Auftraggeber rechtzeitig geeignete Unterrichtsräume, erforderliche Arbeitsmittel und gegebenenfalls persönliche Schutzausrüstung bereit. Die Räume und Rahmenbedingungen müssen den vereinbarten sowie den für die konkrete Schulung geltenden gesetzlichen und unfallversicherungsrechtlichen Anforderungen entsprechen.
8.2 Kann eine Veranstaltung wegen ungeeigneter oder unsicherer Bedingungen beim Auftraggeber nicht durchgeführt werden, kann der Auftragnehmer die Durchführung verweigern oder abbrechen. Die Vergütungspflicht bleibt bestehen, soweit der Auftraggeber die Umstände zu vertreten hat; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
9. Urheberrechte
9.1 Sämtliche Schulungsunterlagen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt, veröffentlicht, bearbeitet noch an Dritte weitergegeben werden. Gesetzlich zwingend erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
9.2 Ton-, Bild- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers und aller betroffenen Personen zulässig.
10. Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
11. Datenschutz
11.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Köln als Gerichtsstand vereinbart, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Leichlingen, Juli 2026